{"id":5198,"date":"2023-07-03T15:26:17","date_gmt":"2023-07-03T15:26:17","guid":{"rendered":"https:\/\/bud-legal.hu\/?p=5198"},"modified":"2023-07-03T15:26:17","modified_gmt":"2023-07-03T15:26:17","slug":"ein-alt-neues-rechtsinstitut-in-ungarn-erbbaurecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bud-legal.hu\/de\/ein-alt-neues-rechtsinstitut-in-ungarn-erbbaurecht\/","title":{"rendered":"Ein alt-neues Rechtsinstitut in Ungarn: Erbbaurecht"},"content":{"rendered":"Mit Wirkung vom 24. Juni 2023 wurde das ungarische Zivilgesetzbuch ge\u00e4ndert und ein neues Rechtsinstitut, n\u00e4mlich das Erbbaurecht eingef\u00fchrt. Das Erbbaurecht ist im ungarischen Rechtsystem nicht unbekannt, es wurde Anfang des letzten Jahrhunderts bereits in mehreren ungarischen Gesetzen geregelt, aber das erste ungarische Zivilgesetzbuch vom 1959 regelte das Erbbaurecht nicht mehr. Dieses Rechtsinstitut kehrt also nach 64 Jahren in das ungarische Rechtsystem zur\u00fcck.<\/p>\n<h2>Inhalt<\/h2>\n<p>Aufgrund des Erbbaurechts ist der Erbbauberechtigte berechtig, auf oder unter der Oberfl\u00e4che eines Grundst\u00fccks ein Bauwerk zu errichten und nutzbar zu machen. Aufgrund dieses Rechtes kann also der Erbbauberechtigte das Bauwerk errichten oder errichten lassen und das Grundst\u00fcck zu diesem Zweck nutzen, sowie das auf dem Grundst\u00fcck errichtete oder vorhandene Bauwerk besitzen, nutzen und nutzbar machen. Das Erbbaurecht kann also nicht nur hinsichtlich zuk\u00fcnftige, sondern auch bereits bestehende Bauwerke bestellt werden.<\/p>\n<h2>Dauer und Entgelt<\/h2>\n<p>Das Erbbaurecht kann mit einem Vertrag auf bestimmte Zeitdauer, h\u00f6chstens jedoch f\u00fcr 50 Jahre bestellt werden. Es kann sich entweder auf dem ganzen Grundst\u00fcck oder auf einen Teil des Grundst\u00fcckes erstrecken. Das Erbbaurecht ist im Grundbuch einzutragen. Jede Beschr\u00e4nkung des Erbbaurechtes ist gegen\u00fcber Dritten nur dann g\u00fcltig, wenn diese Beschr\u00e4nkungen aus dem Grundbuch oder aus dem zugrundeliegenden Vertrag erkennbar sind.<\/p>\n<p>Im Vertrag ist es zur regeln, ob der Eigent\u00fcmer des Grundst\u00fccks f\u00fcr die Bestellung des Erbbaurechts ein einmaliges Entgelt oder ein Entgelt in wiederkehrenden Leistungen (Erbbauzins) erh\u00e4lt. Der Erbbauzins steht dem jeweiligen Eigent\u00fcmer des Grundst\u00fcckes zu.<\/p>\n<h2>Ver\u00e4u\u00dferbar und belastbar<\/h2>\n<p>Der wichtigste Unterschied zwischen dem Erbbaurecht und das Nie\u00dfbrauchrecht oder Pachtrecht ist, dass das Erbbaurecht ver\u00e4u\u00dfert und durch Rechtsnachfolge erworben, sowie mit Hypothek oder mit anderen Rechten wie z.B. Vorkaufsrecht belastet werden kann. Die offizielle Begr\u00fcndung der Gesetzes\u00e4nderung weist darauf hin, dass die Einf\u00fchrung des Erbbaurechts die Finanzierung von gr\u00f6\u00dferen Projekten (wie. z.B. Bau eines Solarkraftwerkes) erm\u00f6glicht. Die Schwierigkeiten bei der Finanzierung von Investitionen in den Bau verschiedener Geb\u00e4ude, Bauwerke, Kunstwerke und technischer Anlagen lag bisher darin, dass keine ausreichenden Kreditgarantien vorhanden waren. Das Problem bestand darin, dass das Bauwerk oder das Kunstwerk, das in Zukunft gebaut werden soll, bisher nicht mit einer Hypothek belastet werden konnte, weil entweder der Wert der vorhandenen Grundst\u00fccke im Verh\u00e4ltnis zum Wert der zu finanzierenden Investition unzureichend war oder weil der Bautr\u00e4ger, der das Darlehen in Anspruch nehmen wollte, nicht dar\u00fcber verf\u00fcgte. Dies war ein typisches und sehr bedeutendes Hindernis, insbesondere bei Investitionen in Solarkraftwerke.<\/p>\n<h2>Beschr\u00e4nkung: Verbot f\u00fcr Verbraucher<\/h2>\n<p>Gleichzeitig ist es wichtig zu beachten, dass gem\u00e4\u00df dem Gesetz es f\u00fcr Verbraucher verboten ist, bez\u00fcglich ihre eigene Immobilien Erbbaurecht zu bestellen oder ein Erbbaurecht zu erwerben.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df der offiziellen Begr\u00fcndung des Gesetzes ist diese Beschr\u00e4nkung dadurch gerechtfertigt, dass mehr als sechs Jahrzehnte lang in Ungarn kein Erbbaurecht geschaffen werden konnte und seine Wiedereinf\u00fchrung im Wesentlichen durch die Ausweitung der Wirtschaft und die Finanzierungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Gro\u00dfinvestitionen notwendig wurde. Andererseits erfordert die Bestellung eines solchen Rechts eine vertragliche Struktur, die in der Regel von l\u00e4ngerer Dauer ist, und die Rechte des Eigent\u00fcmers erheblich einschr\u00e4nkt. Dies erfordert eine sorgf\u00e4ltigere \u00dcberlegung, die im Falle von Privatpersonen, aber insbesondere im Falle von Verbrauchervertr\u00e4gen nicht zumutbar ist. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnten die Neuartigkeit dieses Rechtsinstitutes, die mangelnde Erfahrung und Vertragspraxis sowie das fehlende Verst\u00e4ndnis der Grundlage und des Wesens dieses Rechts auch ein Missbrauchspotenzial schaffen.<\/p>\n<p>Diese Beschr\u00e4nkung ist jedoch insbesondere f\u00fcr solche Investitionen nachteilig, wo das Bauwerk auf Agrarl\u00e4nder geplant ist, weil Agrarl\u00e4nder derzeit haupts\u00e4chlich im Eigentum von Privatpersonen stehen. Da die offizielle Begr\u00fcndung so formuliert wurde, dass die Bestellung des Erbbaurechts f\u00fcr Verbraucher wegen den oben erw\u00e4hnten Gr\u00fcnden derzeit noch nicht erm\u00f6glicht wird, gehen wir davon aus, dass dieses Verbot eine vor\u00fcbergehende Beschr\u00e4nkung ist, und sp\u00e4ter abgeschafft wird.<\/p>\n<p><em><strong>F\u00fcr weitere Fragen stehen die budlegal Rechtsanw\u00e4lte jederzeit gerne zur Verf\u00fcgung.<\/strong><\/em><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 90%;\">Dr. D\u00f3ra Tuczai, LL.M. (Berlin)<\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: 90%;\">Rechtsanw\u00e4ltin<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 90%;\">Partnerin der budlegal Rechtsanw\u00e4lte<\/span>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Wirkung vom 24. Juni 2023 wurde das ungarische Zivilgesetzbuch ge\u00e4ndert und ein neues Rechtsinstitut, n\u00e4mlich das Erbbaurecht eingef\u00fchrt. 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