Haben Sie in Ungarn eine Immobilie oder Vermögenswerte geerbt?
Oder möchten Sie ein Testament erstellen, das auch in Ungarn rechtswirksam ist?
Das ungarische Erbrecht unterscheidet sich in vielen Punkten vom deutschen Recht.
Ohne fachkundige Begleitung kann ein Nachlassverfahren unnötig kompliziert, langwierig und kostspielig werden.
Wir unterstützen deutschsprachige Mandanten umfassend bei allen Fragen des Erbrechts und Nachlassverfahrens in Ungarn – klar, strukturiert und zuverlässig.
Warum ist das Erbrecht in Ungarn für deutsche Erben besonders komplex?
Auch wenn die EU-Erbrechtsverordnung Anwendung findet, gelten im Detail weiterhin ungarische nationale Regelungen, insbesondere bei:
- dem ungarischen Nachlassverfahren
- der Zuständigkeit von Notaren
- der Eintragung ins ungarische Grundbuch
- der Vererbung von Immobilien und Grundstücken
- Pflichtteilsansprüchen nach ungarischem Recht
Hinzu kommen häufig Sprachbarrieren und fehlende Ortskenntnis.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und den Nachlass effizient abzuwickeln.
Unsere Leistungen im ungarischen Erbrecht
Nachlassverfahren in Ungarn
- vollständige anwaltliche Vertretung im ungarischen Nachlassverfahren
- Kommunikation mit Notaren und Behörden
- Prüfung der Erbenstellung und Nachlasswerte
- in vielen Fällen keine persönliche Anwesenheit in Ungarn erforderlich
Immobilie in Ungarn geerbt
- Häuser, Wohnungen, Ferienimmobilien und Grundstücke
- Grundbuchumschreibung
- rechtliche Begleitung beim Verkauf oder bei der Nutzung der Immobilie
- Klärung von Miteigentumsverhältnissen
Testament und Erbvertrag in Ungarn
- Erstellung und Prüfung von Testamenten
- Abstimmung zwischen deutschem, ungarischem und EU-Recht
- rechtssichere Gestaltung für grenzüberschreitende Vermögenssituationen
- verständliche Erklärung der rechtlichen Folgen auf Deutsch
Pflichtteil und Erbstreitigkeiten
- Beratung zu Pflichtteilsansprüchen nach ungarischem Recht
- außergerichtliche Konfliktlösung
- gerichtliche Vertretung bei Erbstreitigkeiten
Für wen ist diese Beratung geeignet?
Unsere Leistungen richten sich insbesondere an:
- deutsche, österreichische und schweizerische Staatsbürger
- Erben mit Immobilien oder Vermögen in Ungarn
- deutsch-ungarische Familien
- Mandanten mit Wohnsitz außerhalb Ungarns
- Personen, die eine deutschsprachige anwaltliche Betreuung wünschen
Warum Budlegal?
- deutschsprachige anwaltliche Beratung
- langjährige Erfahrung mit internationalen Mandanten
- Schwerpunkt Erbrecht und Immobilienrecht
- klare Kommunikation und transparente Abläufe
- Kanzleisitz in Budapest – landesweite Vertretung in Ungarn
Wir legen Wert auf verständliche Beratung, realistische Einschätzungen und lösungsorientiertes Vorgehen.
Häufige Fragen zum Erbrecht in Ungarn
Muss ich persönlich nach Ungarn reisen?
In vielen Fällen ist keine persönliche Anwesenheit erforderlich. Wir vertreten Sie umfassend vor Ort.
Wie lange dauert ein Nachlassverfahren in Ungarn?
Die Dauer hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von der Anzahl der Erben und der Vermögenswerte.
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge nach ungarischem Recht, die sich von der deutschen Regelung unterscheidet.
Welche Kosten entstehen?
Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Verfahrens. Wir informieren Sie vorab transparent.
Kontakt – unverbindliche Erstberatung
Gerne prüfen wir Ihren Fall und erläutern Ihnen die nächsten Schritte auf Deutsch.
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per E-Mail oder über das Kontaktformular.


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